Vereinbarung einer Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Bayreuth in der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt La Spezia in der Republik Italien
Präambel
Die Stadt Bayreuth und die Stadt La Spezia schließen eine Partnerschaft.
Die Schwesterstädte verfolgen das hohe Ziel, durch den Abschluß dieser Städtepartnerschaft die Freundschaft
zwischen den Völkern Italiens und Deutschlands zu festigen und damit zu einem vereinten Europa in Frieden
und Freiheit beizutragen.
Artikel 1 – Städtepartnerschaf
(1) Die Stadt Bayreuth und die Stadt La Spezia gehen eine Städtepartnerschaft ein. Sie dient der Entwicklung
freundschaftlicher Beziehungen durch Begegnungen, Gedanken- und Erfahrungsaustausch sowie der
Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene.
(2) Zur organisatorischen Unterstützung der zukünftigen Gemeinsamkeit bildet jede Stadt in ihrem Bereich ein
Partnerschaftskomitee.
Artikel 2 – Bürgerpartnerschaf
(1) Beide Städte verpflichten sich, die Städtepartnerschaft dahingehend auszugestalten, daß sich zwischen
ihren Bewohnern eine vielseitige, lebendige Bürgerpartnerschaft entwickelt.
(2) Für dieses Ziel werden individuelle Begegnungen und Kontakte der Bürger aller gesellschaftlichen
Schichten, von Gruppen, Vereinen und Verbänden sowie von Institutionen und öffentlichen Einrichtungen
begrüßt, gefördert und vermittelt.
(3) Das Zusammentreffen und der Austausch junger Menschen sowie das Erlernen der gegenseitigen Sprache
erfahren vorrangige Unterstützung
Artikel 3 – Rahmenprogramm
(1) Beide Partnerstädte legen für gemeinsame Treffen und Veranstaltungen ein jährliches Rahmenprogramm
fest, das jeweils im Herbst des Vorjahres durch die beiden Partnerschaftskomitees erarbeitet und abgestimmt
wird.
(2) Jede Partnerstadt wird der anderen eine geeignete räumliche Möglichkeit zur Selbstdarstellung und
Bürgerinformation zur Verfügung stellen.
Artikel 4 – Unterstützung
Beide Partnerstädte werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten Informationsaustausch und Zusammenarbeit
insbesondere auf folgenden inhaltlichen Gebieten betreiben:
– Kunst und Kultur, Geschichte, Bildung
– Stadtsanierung, Stadtentwicklung, Denkmalpflege, Wohnungswesen
– Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe
– Natur- und Umweltschutz
– Freizeit, Erholung, Sport, Tourismus
– Förderung der Kinder und der Jugend
– Familien-, Frauen- und Seniorenfragen
– Gesundheitswesen
– Verkehrswesen
– Kommunale Einrichtungen und Dienstleistungen
Artikel 5 – Schlußbestimmungen
Das Zustandekommen der Vereinbarung bedarf der Beschlußfassung durch den Stadtrat Bayreuth und durch
den Stadtrat La Spezia. Die Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung vor jedem der beiden Gremien in Kraft.
Der Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth und der Oberbürgermeister der Stadt La Spezia fertigen diese
Vereinbarung mit ihrer Unterschrift und mit dem Siegel ihrer Städte aus.
Dr. Giorgio Pagano
Oberbürgermeister der Stadt La Spezia
La Spezia, den 15. Mai1999
Dr. Dieter Mronz
Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth
Bayreuth, den 19. Juni1999
Indice / Index
Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Bayreuth und der Stadt La Spezia